AGB

FERNABNAHMEGESETZ (Widerrufsbelehrung):
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

ML Werbetechnik, Schilder- und Lichtreklame Meisterbetrieb
Markus Limbacher, Peter-Rosegger-Str. 14, D-82178 Puchheim
Tel. (089) 800 12 69
Fax: (089) 89 00 94 09
Mobil: (0179) 770 14 42
info@limbacher.de
St.Nr.: 117 245 30089
USt-IdNr. DE172472634

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,– Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für den Lieferanten nur bindend, wenn der Lieferant sie schriftlich anerkannt hat. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Fernabsatzverordnung bzgl. Recht des Käufers zur Rückgabe und Rücksendung bestellter Ware im Rahmen der Verordnung. Wie in der Verordnung festgelegt, trägt der Käufer bis zu einem Warenwert von 40 Euro die Kosten der Rücksendung, ansonsten trägt die Kosten der Verkäufer. Die Rückgabe von geöffneten Packungen mit teilweise verbrauchtem Inhalt ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein Mangel vorliegt. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Preisangebot
Die Preisangebote werden, wenn nicht anders angegeben, in EUR inkl. Umsatzsteuer abgegeben; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei dem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, wenn nicht anders angegeben, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung per Bankeinzug wird der Betrag nach Warenlieferung innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen. Bei Neukunden oder größeren Bestellungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug auf Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der im Absatz 1 genannten Frist erfolgt. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien durch den Lieferanten ist dieser berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf dem Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten, welcher diese Abtretung hierdurch abnimmt. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Lieferanten mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt. Lieferungen gelten ab Lieferwerk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

Versandkosten
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung und Rechnung per Email mit den Zahlungsdetails und unserer Bankverbindung. Die bestellte Ware wird nach Zahlungseingang innerhalb von 14 Werktagen mit der Deutschen Post an Sie versendet. Dafür berechnen wir, wenn nicht im Angebot anders angegeben, innerhalb Deutschlands eine Versandkostenpauschale von 6,90 Euro für unversicherte Sendungen, sowie 9,00 Euro für versicherte Sendungen. Portokosten für das Ausland erfragen Sie bitte zuvor, wir teilen diese dann per Email mit. Bei Verzögerungen bzw. sollte ein Produkt ausverkauft sein, werden wir Sie ebenfalls schriftlich informieren.

Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verläßt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeiten ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Lieferungsverzug
Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht dem Lieferanten aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Versteckte Mängel
die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Lieferanten eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit des von dem Lieferanten beschafften Papieres, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.

Verpackung
Verpackung aus Papier und Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurück genommen. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, dem Lieferanten. Nachdruck oder Vervielfältigung — gleichgültig in welchem Verfahren — auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig. Druckplatten, Lithografien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film ) Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Duplikatlithos bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt der Lieferant keine Haftung.

Versicherungen
Wenn die vom Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener , lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden vom dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.

Korrekturabzüge
und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif zu erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist der Lieferant nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farb- oder besonders schwierigen Drucken auf 10%. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von dem Lieferanten aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

Firmentext und Firmenzeichen
Der Lieferant behält sich das Recht vor, seinen Firmentext oder sein Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Lieferanten.